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Erstellung
Die Anforderungen durch das Produkthaftungsgesetz und die EG-Maschinenrichtlinie geben enorm hohe Vorgaben an die produktbegleitende technische Dokumentation.
Die von uns erstellten Dokumentationen werden hinsichtlich Funktion, Inhalt, Umfang und Gestaltung konsequent auf die Anwender ausgerichtet.
Wenn die Angaben in der Betriebsanleitung unvollständig, missverständlich oder falsch sind, kann das zu schweren Verletzungen führen. Benutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit sind deshalb Grundsätze unserer technischen Dokumentation.
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte"
Aus diesem Grunde legen wir unser Augenmerk vor allen Dingen auf Vollständigkeit und optimale Platzierung von Sicherheits- und Gefahrenhinweisen.
Übersetzung
Für Hersteller von Maschinen schreiben die zuständigen EU-Gremien vor, Betriebsanleitungen in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung zu stellen.
"... Bei der Inbetriebnahme einer Maschine müssen die Originalbetriebs- anleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden. ..." [1]
Übersetzungen müssen daher qualitativ auf gleichem Niveau wie das Original liegen. Wir bieten Ihnen neben der Erstellung des Originals auch die Übersetzung Ihrer Dokumente in die entsprechenden Landessprachen an.
In Zusammenarbeit mit Muttersprachlern oder langjährigen Fachübersetzern erfüllen wir Ihre Anforderungen.
[1] Richtlinie 98/37/EG Anhang I, 1.7.4 b) (EG-Maschinenrichtlinie)
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